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Fünf Behauptungen zur KI-Schulungspflicht, geprüft
Stand · geprüft
Wer nach „KI-Schulung Pflicht“ sucht, findet viele Angebote, und manche begründen ihre Dringlichkeit mit Sätzen, die im Gesetz so nicht stehen. Fünf davon, gegen den Wortlaut gehalten.
1. „Ohne Zertifikat ist die Schulungspflicht nicht erfüllt.“
Stimmt nicht. Art. 4 verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und sagt nichts über ihre Form. Die Kommission schreibt: „There is no need for a certificate.“ Die Bundesnetzagentur: „Die KI-VO sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor.“ Auch das KI-MIG nennt keine Zertifikate.1234
Ein Zertifikat zu bekommen, ist nicht verboten. Es hat nur keine besondere rechtliche Wirkung.
2. „Fehlende KI-Schulung kann bis zu 15 Mio. € kosten.“
Stimmt nicht. Die Zahl stammt aus Art. 99 Abs. 4: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dieser Rahmen gilt aber nur für die Pflichten, die Abs. 4 aufzählt, darunter Art. 16 für Anbieter, Art. 26 für Betreiber von Hochrisiko-Systemen und Art. 50 zur Transparenz. Art. 4 ist nicht dabei. Dasselbe gilt für die 35 Mio. € aus Abs. 3, die nur Verstöße gegen die Verbote in Art. 5 betreffen.51
In Deutschland hat auch das KI-MIG keinen Bußgeldtatbestand für Art. 4. Andere EU-Staaten können nach Art. 99 Abs. 1 eigene Sanktionen vorsehen.41
3. „Nach der Schulung müssen die Beschäftigten ihre Kompetenz in einem Test nachweisen.“
Stimmt nicht. Laut Kommission enthält Art. 4 keine Pflicht, das KI-Wissen der Beschäftigten zu messen. Seit dem 27.07.2026 steht außerdem im Gesetz, dass niemand für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren muss (Art. 4 Abs. 1 Satz 2).21
Ein Test kann trotzdem sinnvoll sein, um zu sehen, wo eine Gruppe steht. Vorgeschrieben ist er nicht.
4. „Jedes Unternehmen braucht jetzt einen KI-Beauftragten.“
Stimmt nicht. Die Kommission schreibt, dass Art. 4 keine bestimmte Organisationsstruktur vorgibt. Die Bundesnetzagentur nennt die Einführung eines KI-Beauftragten ausdrücklich als nicht vorgeschrieben. Wer eine feste Ansprechperson für KI-Fragen benennt, darf das tun; eine Pflicht ist es nicht.23
5. „Der Digital Omnibus hat Art. 4 abgeschafft.“
Stimmt nicht. Diese Behauptung beschreibt den Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025. Danach hätten Kommission und Mitgliedstaaten die Unternehmen nur noch zu Maßnahmen „angehalten“. Gesetz wurde das nicht. Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27.07.2026, hat Art. 4 neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen weiter Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.61
Was davon bleibt
Pflicht sind Maßnahmen, deren Form das Unternehmen wählt, für alle, die KI anbieten oder beruflich nutzen, seit dem 02.02.2025. Empfohlen ist eine Dokumentation. Alles Weitere, ob Zertifikat, Test oder Beauftragter, ist eine Entscheidung des Unternehmens.13
Weitere geprüfte Behauptungen, darunter zu den Hochrisiko-Fristen und zum Satz „AI Act gilt seit 2025 vollständig“, stehen auf Stimmt das?.
Häufige Fragen
- Ist eine KI-Schulung mit Zertifikat Pflicht?
- Nein. Art. 4 verlangt Maßnahmen für die KI-Kompetenz, deren Form das Unternehmen wählt; ein Zertifikat verlangen weder die KI-Verordnung noch das KI-MIG.
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 2AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 3KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 4KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 5Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 6Vorschlag der Kommission COM(2025) 836 vom 19.11.2025 (nicht in dieser Form Gesetz geworden), Europäische Kommission (EUR-Lex) · CELEX 52025PC0836 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite