„Büro für Künstliche Intelligenz“ die Aufgabe der Kommission, zur Umsetzung, Beobachtung und Überwachung von KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und zu der im Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2024 vorgesehenen KI-Governance beizutragen; Bezugnahmen in dieser Verordnung auf das Büro für Künstliche Intelligenz gelten als Bezugnahmen auf die Kommission;
Eine Einheit der EU-Kommission, die vor allem die Anbieter großer Allzweck-KI-Modelle beaufsichtigt. Für Art. 4 ist das AI Office nicht zuständig. Die Aufsicht darüber liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland bei der Bundesnetzagentur.
Beispiel Geldbußen gegen Anbieter von Allzweck-KI-Modellen verhängt die Kommission selbst (Art. 101).
Siehe KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck · Marktüberwachungsbehörde · Bundesnetzagentur · KI-Gremium