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Was eine KI-Schulung nach Art. 4 abdecken sollte

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Was sollte eine KI-Schulung nach Art. 4 abdecken?

Bewährt haben sich vier Themen: Grundlagen und Pflichten der KI-Verordnung, Funktionsweise von KI-Systemen und Sprachmodellen, Risiken bei der Eingabe (Datenschutz, Vertraulichkeit) und die Anwendung im eigenen Arbeitsalltag. Umfang und Tiefe richten sich nach Art. 4 Abs. 1 nach den technischen Kenntnissen, der Erfahrung, der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und dem Kontext des Einsatzes; ein Format schreibt das Gesetz nicht vor.1, 2

Art. 4 verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und schreibt kein Format vor. Was eine solche Maßnahme leisten soll, steht in der Definition in Art. 3 Nr. 56: Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu werden.1, 2

Daraus ergeben sich vier Themen, die eine Schulung abdecken sollte. Sie sind die Gliederung der Schulungen, die kxcq 2025 gehalten hat (Praxisbericht unten).

Welche Inhalte gehören hinein?

1. Grundlagen und Pflichten. Was die KI-Verordnung regelt: Ziel und Aufbau, die Risikostufen, die Rollen von Anbieter und Betreiber, die Pflichten, die für den eigenen Betrieb gelten, und was zu dokumentieren ist.

2. Wie KI funktioniert. Aufbau und Funktionsweise von maschinellem Lernen und Sprachmodellen, die Rolle der Trainingsdaten, der Unterschied zwischen Training, Feinabstimmung und Anwendung, und die Grenzen der Modelle. Wer weiß, dass ein Sprachmodell wahrscheinliche Wörter aneinanderreiht, erkennt eher, wann eine Antwort erfunden ist.

3. Risiken bei der Eingabe. Welche Daten in eine KI eingegeben werden dürfen und welche nicht: personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Unterlagen von Kunden. Hier berührt die KI-Kompetenz das Datenschutzrecht.

4. Anwendung im eigenen Arbeitsalltag. Das Werkzeug, das im Betrieb tatsächlich läuft, an echten Aufgaben: wofür es taugt, wo es Fehler macht, wie man Ergebnisse prüft, und wann ein Mensch entscheiden muss.

Die Kommission nennt als Beispiel ein Unternehmen, das ChatGPT für Werbetexte nutzt: Die Beschäftigten sollten über die besonderen Risiken informiert werden, etwa über erfundene Antworten. Und sie warnt, dass es in vielen Fällen unwirksam ist, sich auf die Gebrauchsanweisung zu verlassen oder das Personal zu bitten, sie zu lesen.3

Wer braucht welche Tiefe?

Art. 4 nennt den Maßstab: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung der Person, den Kontext, in dem die KI eingesetzt wird, und die Personen, bei denen sie eingesetzt wird. Wer mehr Verantwortung hat oder Systeme mit größerer Wirkung auf andere Menschen nutzt, braucht mehr Tiefe.1

RolleGrundlagen und PflichtenWie KI funktioniertRisiken bei der EingabeAnwendung
Alle Beschäftigten, die KI nutzenÜberblickÜberblicksolidesolide
Fachanwender (arbeiten täglich mit KI)solidesolidevertieftvertieft
Entscheider (wählen Systeme aus, verantworten den Einsatz)vertieftsolidesolideÜberblick
Aufsicht über Hochrisiko-Systeme (Art. 26 Abs. 2)vertieftvertieftvertieftvertieft

Die letzte Zeile betrifft Personen, die ein Hochrisiko-System beaufsichtigen. Art. 26 Abs. 2 verlangt, dass diese Personen „über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“. Diese Pflicht gilt ab dem 02.12.2027 (Anhang III) beziehungsweise 02.08.2028 (Anhang I); bis dahin ist Art. 4 die Grundlage.2, 1

Die Einteilung ist eine Empfehlung von kxcq, keine Vorgabe des Gesetzes.

Wie lang muss eine Schulung sein?

Das Gesetz nennt keine Dauer, und weder Kommission noch Bundesnetzagentur geben eine vor. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Es werden keine standardisierten Trainingsmaßnahmen vorgegeben.“4

Die Dauer folgt aus dem Inhalt. Wer nur gelegentlich einen Chatbot für Entwürfe nutzt, braucht weniger als jemand, der täglich mit KI arbeitet oder über ihren Einsatz entscheidet. In kleinen Gruppen bleibt Zeit für Fragen zum eigenen Arbeitsplatz, und dort entsteht der größte Teil des Verständnisses.

Wie dokumentiere ich die Schulung?

Art. 4 schreibt keine Dokumentation vor. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Maßnahmen gut zu dokumentieren; die Kommission nennt ein internes Register der Schulungen als Möglichkeit.4, 3

Festhalten sollten Sie: welche Systeme im Einsatz sind, wer an welcher Maßnahme teilgenommen hat, wann, mit welchen Inhalten, und warum diese Tiefe zur Rolle passt. Eine Vorlage dafür, im Browser ausfüllbar und druckbar: Nachweis-Vorlage

Was zeigen die Praxisbeispiele der Kommission?

Die Kommission sammelt Praxisbeispiele zur KI-Kompetenz in einem „Living Repository“. Es geht auf Beispiele von Unterzeichnern des AI Pact zurück und wurde später um weitere Organisationen ergänzt; eine Zusammenstellung steht als Download bereit (Stand April 2025). Nach Art. 4 Abs. 2 veröffentlicht die Kommission solche Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform.5, 1

Die Beispiele zeigen, wie andere Organisationen vorgehen. Die Kommission hält ausdrücklich fest, dass das Nachmachen nicht automatisch die Vermutung begründet, Art. 4 sei erfüllt.5, 3

Wie lief das 2025 in der Praxis?

Art. 4 alt

kxcq schulte die Beschäftigten eines Unternehmens 2025 in Gruppen von zwei bis vier Personen, nach der Fassung, die damals galt.

Im Frühsommer 2025 hat kxcq die Beschäftigten eines Unternehmens zu Art. 4 geschult, in kleinen Gruppen von zwei bis vier Personen. Damals galt noch die alte Fassung von Art. 4.

Die Termine folgten den vier Themen oben:

  • Grundlagen des EU AI Act und rechtliche Pflichten: Ziel, Systematik und Risikoeinstufung, Anforderungen an Hochrisiko-KI (Transparenz, Risikomanagement), Pflichten für Anbieter und Betreiber, Dokumentations- und Kontrollpflichten.
  • Wie KI-Systeme funktionieren: Aufbau und Funktionsweise von maschinellem Lernen und Sprachmodellen, Rolle der Trainingsdaten, Training, Feinabstimmung und Anwendung, Grenzen der Modelle.
  • Risiken beim Umgang mit KI: bei der Eingabe Datenschutz, Vertraulichkeit und die Preisgabe sensibler Daten.
  • Anwendung und gute Praxis: Sprachmodelle im Arbeitsalltag, Chancen und Grenzen, Empfehlungen für einen sicheren, verantwortungsvollen Einsatz, der Mensch als letzte Prüfinstanz (im Englischen „human in the loop“).

Dokumentiert wurde je Termin das Datum mit den Namen der Teilnehmenden und, für alle gemeinsam, die vermittelten Inhalte. Aus dieser Dokumentation ist die Nachweis-Vorlage dieser Seite entstanden, ergänzt um die Angaben, die Art. 4 Abs. 1 als Maßstab nennt.

Die kleinen Gruppen ließen Raum für Fragen zum eigenen Arbeitsplatz. Der Teil über Risiken bei der Eingabe führte zu den meisten konkreten Fragen.

Wer macht das?

Diese Seite macht Konstantin Jacquet mit kxcq. kxcq schult Teams nach Art. 4, am Werkzeug, das im Betrieb tatsächlich läuft, und hilft beim Dokumentieren. Mehr über kxcq auf kxcq.de, mehr über diese Seite auf Über diese Seite.

Schulung anfragen

Schreiben Sie kurz, wie viele Personen mit welchen KI-Systemen arbeiten. Sie bekommen eine Antwort per E-Mail.

Zum Beispiel: 12 Personen im Vertrieb, wir nutzen Copilot und ein Übersetzungsprogramm.

Ihre Angaben dienen nur der Antwort auf Ihre Anfrage und werden nach 30 Tagen gelöscht. Mehr dazu im Datenschutz.

Häufige Fragen

Wie lange muss eine KI-Schulung dauern?
Das Gesetz nennt keine Dauer. Maßgeblich sind nach Art. 4 Abs. 1 die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird.
Reicht ein Online-Kurs oder ein Video?
Das Gesetz schließt kein Format aus. Die Kommission warnt aber, dass es in vielen Fällen unwirksam ist, sich nur auf die Gebrauchsanweisung zu verlassen; eine Maßnahme sollte deshalb zum tatsächlich eingesetzten System und zur Aufgabe der Person passen.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Einen Turnus schreibt Art. 4 nicht vor. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn neue KI-Systeme dazukommen, sich die Aufgaben ändern oder neue Beschäftigte anfangen.
Darf eine Schulung intern gehalten werden?
Ja. Art. 4 verlangt keine externe Schulung und kein Zertifikat; eine Maßnahme durch eigene Fachleute erfüllt die Pflicht genauso, wenn sie zum Einsatzkontext passt.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  2. 2Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  3. 3AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  4. 4KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  5. 5Living Repository to foster learning and exchange on AI literacy (Praxisbeispiele zu Art. 4), Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite