Glossar · Art. 3 Nr. 56
KI-Kompetenz
auch AI Literacy, KI-Kenntnisse, Art. 4 KI-Verordnung
Wie definiert das Gesetz „KI-Kompetenz“?
„KI-Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Kurz erklärt
Das Wissen und Verständnis, um KI bei der Arbeit sachkundig zu nutzen und ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden zu kennen. Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, die Entwicklung dieser Kompetenz bei ihrem Personal mit Maßnahmen zu unterstützen.
Beispiel Eine Sachbearbeiterin weiß, dass ein Chatbot Quellen erfinden kann, prüft Zahlen nach und gibt keine Kundendaten ein.
Was heißt das praktisch?
KI-Kompetenz hat in der KI-Verordnung drei Bestandteile: Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis. Sie soll Menschen in die Lage versetzen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, der Risiken und der möglichen Schäden bewusst zu werden. Die Definition in Art. 3 Nr. 56 nennt dabei drei Gruppen: Anbieter, Betreiber und Betroffene, jeweils mit Blick auf ihre eigenen Rechte und Pflichten.
Für Unternehmen wird der Begriff über Art. 4 wichtig. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Seit dem 27.07.2026 steht in Art. 4 ausdrücklich, dass niemand für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren muss. Die Definition selbst hat der Digital Omnibus nicht geändert.
Wie viel Kompetenz eine Person braucht, hängt nach Art. 4 Abs. 1 von ihren technischen Kenntnissen, ihrer Erfahrung, ihrer Aus- und Fortbildung und vom Kontext ab, in dem die KI eingesetzt wird, sowie von den Personen, bei denen sie eingesetzt wird. Wer täglich mit einem Sprachmodell Kundenanfragen beantwortet, braucht mehr als jemand, der gelegentlich eine Übersetzung prüfen lässt.
Ein Zertifikat oder ein Test ist nicht vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren.
Wo kommt der Begriff vor?
Art. 3 Nr. 56 (Definition), Art. 4 (Pflicht der Anbieter und Betreiber), Art. 4 Abs. 2 und 3 (Unterstützung durch Kommission, Mitgliedstaaten und KI-Gremium).
Verwandte Begriffe
Im Glossar zwischen den anderen Begriffen
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite