Glossar · VO (EU) 2026/1744
Digital Omnibus
auch AI Omnibus, Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, KI-Omnibus
Wie definiert das Gesetz „Digital Omnibus“?
„VERORDNUNG (EU) 2026/1744 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2026 … (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)“; „Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“ (Titel und Art. 4)
Kurz erklärt
Ein Änderungspaket der EU zur KI-Verordnung, seit dem 27.07.2026 in Kraft. Es hat Art. 4 neu gefasst, die Hochrisiko-Fristen verschoben und neue Verbote sowie Erleichterungen für kleine Midcap-Unternehmen eingeführt.
Beispiel Seit dem Digital Omnibus verlangt Art. 4 Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und kein garantiertes Niveau mehr.
Was heißt das praktisch?
„Omnibus“ nennt die EU ein Gesetz, das mehrere bestehende Regeln in einem Zug ändert. Der Digital Omnibus zur KI ist die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026. Sie wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27.07.2026 in Kraft getreten. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt weiter, in geänderter Fassung.
Die wichtigsten Änderungen: Art. 4 verlangt jetzt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und stellt klar, dass niemand ein bestimmtes Niveau garantieren muss. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 02.12.2027 (Anhang III) und ab dem 02.08.2028 (Anhang I). Ab dem 02.12.2026 gelten neue Verbote nach Art. 5. Art. 99 Abs. 1 verlangt Sanktionen für jeglichen Verstoß, und Art. 99 Abs. 6a bringt Bußgelderleichterungen für kleine Midcap-Unternehmen.
Das Verfahren begann mit dem Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025. Dieser wollte die Pflicht aus Art. 4 ganz auf Kommission und Mitgliedstaaten verlagern. Gesetz wurde das nicht: Das Parlament schrieb die Pflicht als Pflicht zur Unterstützung wieder hinein, und so steht sie heute in der Verordnung.
Die Definition der KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 hat der Omnibus nicht verändert.
Wo kommt der Begriff vor?
VO (EU) 2026/1744, ABl. L 2026/1744 vom 24.07.2026, insbesondere Art. 1 Nr. 5 (Art. 4), Nr. 38 (Art. 99), Nr. 39 (Art. 111), Nr. 40 (Art. 113) und Art. 4 (Inkrafttreten).
Verwandte Begriffe
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Quellen
- 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite