Fristen der KI-Verordnung
Rechtsstand · geprüft · Änderungen
Wann gilt was in der KI-Verordnung?
Die Verbote nach Art. 5 und die KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten seit dem 02.02.2025, die allgemeine Geltung der KI-Verordnung begann am 02.08.2026, neue Verbote kommen am 02.12.2026, die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 02.12.2027 und nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Die nächste Frist ist der 02.12.2026: Dann gelten die neuen Verbote, und KI-Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen Art. 50 Abs. 2 erfüllen.1, 2
Die KI-Verordnung gilt in Stufen, festgelegt in Art. 113 und Art. 111. Der Digital Omnibus hat einige dieser Daten am 27.07.2026 geändert. Jeder Eintrag unten hat einen Status: gilt (in Kraft und anwendbar), beschlossen (Datum steht im Amtsblatt, liegt noch in der Zukunft), vorgeschlagen (nur Entwurf) oder überholt (durch eine Änderung ersetzt).1, 2
Welche Frist kommt als Nächstes?
Nächste Frist in 30 Tagen: Neue Verbote nach Art. 5 und Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für Bestandssysteme
Was gilt schon?
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in KraftDie einzelnen Pflichten gelten gestaffelt ab den folgenden Terminen.Art. 113gilt
- Art. 4 KI-Kompetenz giltUrsprüngliche Fassung bis 26.07.2026, seit 27.07.2026 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.Art. 4 · Art. 113 Abs. 3 Buchst. agilt
- Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 geltenArt. 5 · Art. 113 Abs. 3 Buchst. agilt
- Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck geltenZum selben Termin: Governance (Kapitel VII) und notifizierende Behörden (Kapitel III Abschnitt 4).Kapitel V · Art. 53 · Art. 113 Abs. 3 Buchst. bgilt
- Sanktionsvorschriften nach Kapitel XII gelten, ohne Art. 101Art. 99 · Art. 113 Abs. 3 Buchst. bgilt
- Digital Omnibus VO (EU) 2026/1744 tritt in KraftVeröffentlicht im Amtsblatt am 24.07.2026. Neu ab diesem Tag unter anderem: kleine Midcap-Unternehmen (Art. 3 Nr. 14b) und der niedrigere Bußgeldbetrag für sie (Art. 99 Abs. 6a).Art. 3 Nr. 14b · Art. 99 Abs. 6agilt
- Art. 4 gilt in neuer Fassung: Maßnahmen zur Unterstützung der KI-KompetenzDie Pflicht bleibt. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz muss niemand garantieren.Art. 4gilt
- KI-MIG tritt in Kraft, Bundesnetzagentur wird MarktüberwachungsbehördeKI-MIG vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223.§ 2 KI-MIGgilt
- Allgemeine Geltung der KI-Verordnung, Marktüberwachung beginntAb diesem Tag gilt auch Art. 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck durch die Kommission).Art. 113 · Art. 101gilt
- Transparenzpflichten nach Art. 50 geltenArt. 50gilt
Was ist beschlossen, gilt aber noch nicht?
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (alter Termin)jetzt 02.12.2027Durch VO (EU) 2026/1744 auf den 02.12.2027 verschoben.Art. 6 Abs. 2 · Anhang III · Art. 113überholt- Neue Verbote nach Art. 5 und Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für BestandssystemeDie neuen Verbote gelten für alle. Art. 50 Abs. 2 betrifft Anbieter: Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, erfüllen ihn bis zu diesem Tag.Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba und bb · Art. 5 Abs. 1a und 1b · Art. 50 Abs. 2 · Art. 111 Abs. 4beschlossen
Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (alter Termin)jetzt 02.08.2028Durch VO (EU) 2026/1744 auf den 02.08.2028 verschoben.Art. 6 Abs. 1 · Anhang I · Art. 113überholt- KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck aus der Zeit vor dem 02.08.2025 erfüllen die PflichtenArt. 111 Abs. 3beschlossen
- Nationale KI-Reallabore einsatzbereitArt. 57 Abs. 1beschlossen
- Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III geltenArt. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i · Art. 6 Abs. 2 · Anhang III · Kapitel III Abschnitte 1 bis 3beschlossen
- Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Produktrecht) geltenArt. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii · Art. 6 Abs. 1 · Anhang I · Kapitel III Abschnitte 1 bis 3beschlossen
- Hochrisiko-Bestandssysteme von Behörden erfüllen die AnforderungenDer Termin stand schon in der ursprünglichen Fassung; VO (EU) 2026/1744 hat Art. 111 Abs. 2 neu gefasst und ihn beibehalten.Art. 111 Abs. 2beschlossen
Was hat sich seit Start dieser Seite geändert?
Hier steht jede Änderung an Fristen und Pflichten mit Datum, Status, betroffenen Seiten und Link auf den Beitrag dazu.
beschlossen
Neue Verbote nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba und bb sowie Art. 5 Abs. 1a und 1b gelten; KI-Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen Art. 50 Abs. 2 erfüllen (Art. 111 Abs. 4).
Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb, Art. 5 Abs. 1a, Art. 5 Abs. 1b, Art. 111 Abs. 4, Art. 50 Abs. 2
Betrifft: Start, Fristen, Digital Omnibus, AI Act · Zum Beitrag
gilt
KI-MIG in Kraft: Bundesnetzagentur ist zuständige Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle; eigene Bußgelder bis 50.000 € nach § 15, kein Tatbestand für Art. 4.
§ 2 KI-MIG, § 6 KI-MIG, § 8 KI-MIG, § 15 KI-MIG
Betrifft: Bußgeld, KI-Kompetenz, Fristen, Check · Zum Beitrag
gilt
Art. 4 gilt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, statt nach besten Kräften ein ausreichendes Maß sicherzustellen; kein bestimmtes Niveau muss garantiert werden; neue Abs. 2 und 3.
Art. 4
Betrifft: Start, KI-Kompetenz, Digital Omnibus, Stimmt das?, Schulung · Zum Beitrag
beschlossen
Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten für Hochrisiko-Systeme nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III ab dem 02.12.2027 statt ab dem 02.08.2026.
Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i
Ersetzt:
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (alter Termin), 02.08.2026· Neu: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten, 02.12.2027Betrifft: Fristen, Digital Omnibus, AI Act, Check, Stimmt das? · Zum Beitrag
beschlossen
Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten für Hochrisiko-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I ab dem 02.08.2028 statt ab dem 02.08.2027.
Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii
Ersetzt:
Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (alter Termin), 02.08.2027· Neu: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Produktrecht) gelten, 02.08.2028Betrifft: Fristen, Digital Omnibus, AI Act, Check · Zum Beitrag
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Häufige Fragen
- Gilt der AI Act seit dem 02.08.2025 vollständig?
- Nein. Am 02.08.2025 begannen die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle, die Governance und die Sanktionsregeln; die allgemeine Geltung begann am 02.08.2026, und die Hochrisiko-Pflichten folgen erst 2027 und 2028.
- Wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?
- Für Systeme nach Anhang III ab dem 02.12.2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Die früheren Daten 02.08.2026 und 02.08.2027 hat der Digital Omnibus ersetzt.
- Seit wann muss ich Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen?
- Seit dem 02.02.2025. Seit dem 27.07.2026 gilt Art. 4 in der Fassung des Digital Omnibus, und seit dem 02.08.2026 überwachen nationale Behörden die Pflicht.
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 2Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 3KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 4AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 5AI Omnibus enters into force (Meldung zum Inkrafttreten des Digital Omnibus), Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite