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Digital Omnibus in Kraft: Was sich an Art. 4 geändert hat
Stand · geprüft
Seit dem 27.07.2026 gilt Art. 4 der KI-Verordnung in einer neuen Fassung. Unternehmen, die KI anbieten oder beruflich nutzen, müssen weiterhin etwas für die KI-Kompetenz ihres Personals tun. Ein bestimmtes Niveau müssen sie dabei ausdrücklich nicht garantieren.1
Was ist passiert?
Die EU hat die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 mit dem sogenannten Digital Omnibus geändert, amtlich der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026. Sie wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat nach ihrem Art. 4 am dritten Tag danach in Kraft, am 27.07.2026. Manche Veröffentlichungen nennen „Mitte Juli“; maßgeblich ist das Amtsblatt.12
Art. 1 Nr. 5 der Änderungsverordnung fasst Art. 4 neu. Bis zum 26.07.2026 lautete er:3
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. (Art. 4 VO (EU) 2024/1689, Ursprungsfassung)
Seit dem 27.07.2026 heißt es in Absatz 1:1
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. (Art. 4 Abs. 1 in der Fassung von Art. 1 Nr. 5 VO (EU) 2026/1744)
Was gilt jetzt?
Die Pflicht ist geblieben, ihr Ziel hat sich verschoben. Früher sollten Unternehmen „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Jetzt sollen ihre Maßnahmen die Entwicklung dieser Kompetenz unterstützen. Der neue zweite Satz schließt aus, dass ein Unternehmen für das Ergebnis bei jeder einzelnen Person einstehen muss.
Der Maßstab ist fast gleich geblieben: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung (früher „Ausbildung und Schulung“), der Kontext des Einsatzes und die Personen, bei denen die KI eingesetzt wird.
Neu sind zwei Absätze, die sich an Behörden richten. Nach Abs. 2 unterstützen Kommission und Mitgliedstaaten die Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform. Nach Abs. 3 beschließt das KI-Gremium Empfehlungen, etwa gemeinsame Ziele für die Förderung der KI-Kompetenz.1
Unverändert sind die Definition der KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 und der Kreis der Pflichtigen: Anbieter und Betreiber.3
Wurde Art. 4 abgeschafft?
Im Herbst 2025 sah es danach aus. Der Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025 wollte Art. 4 als Unternehmenspflicht streichen. Kommission und Mitgliedstaaten hätten Unternehmen nur noch „dazu angehalten“, Maßnahmen zu ergreifen.4
Das Parlament hat in seiner Abstimmung vom 26.03.2026 die Pflicht wieder hineingeschrieben, als Pflicht, die KI-Kompetenz zu unterstützen. In dieser Form steht sie in der beschlossenen Verordnung. Wer liest, der Omnibus habe Art. 4 abgeschafft, liest eine Beschreibung des Vorschlags.51
Für wen ändert sich etwas?
Für Unternehmen, die schon Maßnahmen ergriffen haben, ändert sich wenig. Eine Einweisung, eine Schulung, schriftliche Regeln für die Eingabe von Daten bleiben geeignete Maßnahmen. Was wegfällt, ist der Druck, für jede Person ein „ausreichendes“ Niveau belegen zu müssen.
Was nie verlangt war, ist auch jetzt nicht verlangt: kein Zertifikat, keine standardisierte Schulung, kein Kompetenztest, kein KI-Beauftragter. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren, und zitiert Art. 4 bereits in der neuen Fassung.26
Wer bisher keine Maßnahmen ergriffen hat, ist weiter in der Pflicht: Art. 4 gilt seit dem 02.02.2025 und besteht in der neuen Fassung fort.
Was ändert sich auf dieser Seite?
Alle Seiten zitieren Art. 4 in der Fassung vom 27.07.2026; der alte Wortlaut steht zum Vergleich auf Art. 4 KI-Kompetenz und Digital Omnibus. Der Eintrag ist im Änderungsprotokoll auf Änderungsprotokoll vermerkt.
Eintrag im Änderungsprotokoll
| Datum | Was sich ändert | Status | Fundstelle | Betroffene Seiten |
|---|---|---|---|---|
| Art. 4 gilt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, statt nach besten Kräften ein ausreichendes Maß sicherzustellen; kein bestimmtes Niveau muss garantiert werden; neue Abs. 2 und 3. | gilt | Art. 4 | Start · KI-Kompetenz · Omnibus · Stimmt das? · Schulung Frist im Zeitstrahl |
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 2AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 3Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 4Vorschlag der Kommission COM(2025) 836 vom 19.11.2025 (nicht in dieser Form Gesetz geworden), Europäische Kommission (EUR-Lex) · CELEX 52025PC0836 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 5Zusammenfassung der Plenarabstimmung vom 26.03.2026 (569 Ja, 45 Nein, 23 Enthaltungen), Europäisches Parlament, Legislative Observatory (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 6KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite