Woher kommen die Irrtümer?
Die meisten falschen Sätze lassen sich auf drei Quellen zurückführen. Texte, die vor dem 27.07.2026 entstanden sind, geben den alten Wortlaut von Art. 4 und die alten Hochrisiko-Fristen wieder. Texte, die den Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025 beschreiben, halten ihn für beschlossen. Und die Bußgeldstufen in Art. 99 werden leicht auf Pflichten übertragen, die dort nicht genannt sind.
Prüfen lässt sich jede Behauptung am Gesetzestext: Art. 4 steht in der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, beide auf EUR-Lex. Alle Fundstellen: Quellen