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Bußgeld für fehlende KI-Schulung?

Rechtsstand · geprüft · Änderungen

Gibt es ein Bußgeld für fehlende KI-Schulung?

In Deutschland nein: Die KI-Verordnung nennt Art. 4 in keiner ihrer Bußgeldstufen (Art. 99 Abs. 3 bis 5), und das deutsche KI-MIG enthält keinen Bußgeldtatbestand dafür; die Beträge von 35, 15 und 7,5 Mio. € gelten für Verbote, für bestimmte Pflichten unter anderem bei Hochrisiko-Systemen und Transparenz sowie für falsche Auskünfte an Behörden. Art. 99 Abs. 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten aber, Sanktionen für jeglichen Verstoß zu regeln, und die Kommission hält Sanktionen für Art.-4-Verstöße auf Grundlage nationaler Gesetze für möglich, sodass andere EU-Staaten eigene Regeln haben können.1, 2

Ganz ohne Folgen ist Art. 4 trotzdem nicht. Art. 99 Abs. 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Sanktionen „bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung“ vorzusehen:1

(1) Entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, zu denen auch Geldbußen, Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen gehören können, die bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden, und ergreifen alle Maßnahmen, die für deren ordnungsgemäße und wirksame Durchsetzung notwendig sind, wobei die von der Kommission gemäß Artikel 96 erteilten Leitlinien zu berücksichtigen sind. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen bei der Verhängung von Sanktionen die Interessen von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und von kleinen Midcap-Unternehmen sowie deren wirtschaftliches Überleben.

Art. 99 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689 in der Fassung von Art. 1 Nr. 38 VO (EU) 2026/1744

Die Kommission schreibt dazu, nationale Marktüberwachungsbehörden könnten Verstöße gegen Art. 4 auf Grundlage nationaler Gesetze sanktionieren. Deutschland hat das im KI-MIG nicht getan.3, 2

Welche Verstöße bestraft Art. 99 und wie hoch?

§ 15

Das deutsche KI-MIG ahndet eigene Verstöße mit bis zu 50.000 €, Art. 4 gehört nicht dazu.

Art. 99 kennt drei Stufen. Bei Unternehmen gilt jeweils der höhere der beiden Beträge, außer für KMU und kleine Midcaps (nächster Abschnitt).4, 1

StufeWofürHöchstbetragOder Anteil am weltweiten JahresumsatzKMU (Abs. 6)Kleines Midcap (Abs. 6a)
Art. 99 Abs. 3Verstöße gegen die Verbote nach Art. 535 Mio. €7 %niedrigerer Betragkeine Erleichterung
Art. 99 Abs. 4Pflichten nach Art. 16 (Anbieter), 22 (Bevollmächtigte), 23 (Einführer), 24 (Händler), 25 Abs. 2 und 4, 26 (Betreiber), 31, 33 Abs. 1, 3 und 4, 34 (notifizierte Stellen), 50 (Transparenz)15 Mio. €3 %niedrigerer Betragniedrigerer Betrag
Art. 99 Abs. 5Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte an notifizierte Stellen oder Behörden7,5 Mio. €1 %niedrigerer Betragniedrigerer Betrag

Art. 25 Abs. 2 und 4 steht erst seit dem 27.07.2026 in dieser Liste, eingefügt durch den Digital Omnibus. Art. 4 kommt in den Absätzen 3 bis 6a nicht vor.1

Gegen Anbieter von Allzweck-KI-Modellen verhängt die Kommission selbst Geldbußen, bis zu 15 Mio. € oder 3 % (Art. 101, seit 02.08.2026).4

Was gilt für KMU und kleine Midcaps?

(6) Im Falle von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, gilt für jede in diesem Artikel genannte Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Prozentsätzen oder Summen.

(6a) Im Falle von kleinen Midcap-Unternehmen gilt für jede in den Absätzen 4 und 5 genannte Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den darin genannten Prozentsätzen oder Summen.

Art. 99 Abs. 6 VO (EU) 2024/1689 und Abs. 6a, eingefügt durch VO (EU) 2026/1744

Für KMU gilt der niedrigere Betrag in allen drei Stufen. KMU sind nach Art. 3 Nr. 14a Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Für kleine Midcap-Unternehmen nach Art. 3 Nr. 14b gilt der niedrigere Betrag nur in den Stufen nach Abs. 4 und 5. Das sind Unternehmen, die kein KMU sind, mit weniger als 750 Beschäftigten und höchstens 150 Mio. € Umsatz oder höchstens 129 Mio. € Bilanzsumme. Wer als kleines Midcap gegen ein Verbot verstößt, fällt unter den vollen Rahmen von Abs. 3.1

Wer verhängt Bußgelder in Deutschland?

Zuständig für die Marktüberwachung nach der KI-Verordnung ist die Bundesnetzagentur, soweit das KI-MIG nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 KI-MIG). Andere Behörden sind zuständig für Produkte nach Anhang I, die ohnehin einer Sektoraufsicht unterliegen (§ 2 Abs. 2), und die Länder für Mediendienste zu journalistischen oder Werbezwecken (§ 2 Abs. 8). Für KI-Systeme, die beaufsichtigte Finanzunternehmen im direkten Zusammenhang mit ihrer regulierten Finanztätigkeit einsetzen, ist die BaFin zuständig (§ 2 Abs. 3). Das KI-MIG vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223) gilt seit dem 29.07.2026.2, 5

Das Verfahren für Geldbußen nach Art. 99 Abs. 3 bis 5 regeln §§ 16 und 17 KI-MIG. Daneben enthält § 15 KI-MIG eigene Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 €. Sie betreffen:2

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

§ 15 Abs. 3 KI-MIG

Art. 4 erscheint im KI-MIG an keiner Stelle als Pflicht.2

Gilt das auch in anderen EU-Ländern?

Nicht unbedingt. Stand 01.11.2026 gibt es in Deutschland keinen Bußgeldtatbestand für Art. 4. Andere EU-Staaten können eigene Sanktionen vorsehen, weil Art. 99 Abs. 1 Sanktionen für jeglichen Verstoß verlangt. Ob und welche Staaten das getan haben, haben wir nicht geprüft. Für Unternehmen, die auch in anderen EU-Ländern tätig sind, kann das relevant sein.1, 3

Welche mittelbaren Folgen hat ein Versäumnis bei Art. 4?

Belegt sind zwei Hinweise. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.“ Die Kommission verweist auf Durchsetzung nach nationalem Recht und hält fest, dass die KI-Verordnung selbst keine Straftaten und keinen Anspruch auf Schadensersatz schafft.6, 3

Unsere Einschätzung, keine geregelte Rechtslage: Wo ein Unternehmen ohnehin gegen eine bußgeldbewehrte Pflicht verstößt, etwa bei Art. 26 oder Art. 50, kann es bei der Bemessung eine Rolle spielen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen es getroffen hat (Art. 99 Abs. 7 Buchst. g). Ob Behörden auf Grundlage des KI-MIG auch Anordnungen zu Art. 4 treffen, ist offen.4, 2

Welche Zahlen kursieren, und was stimmt daran?

    „Fehlende KI-Schulung kostet bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes.“ Stimmt nicht. Dieser Rahmen gilt nach Art. 99 Abs. 4 für eine abschließende Liste von Pflichten, Art. 4 gehört nicht dazu.1

    „Für Hochrisiko-Verstöße drohen 35 Mio. € oder 7 %.“ Stimmt nicht. 35 Mio. € oder 7 % gelten nur für Verbote nach Art. 5 (Abs. 3). Pflichten bei Hochrisiko-Systemen fallen unter Abs. 4, also bis zu 15 Mio. € oder 3 %.4

    „Falsche Auskünfte kosten bis zu 7,5 Mio. € oder 1,5 %.“ Stimmt nicht. Art. 99 Abs. 5 nennt 7,5 Mio. € oder 1 %.4

    Mehr geprüfte Behauptungen: Stimmt das?

    Häufige Fragen

    Kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen, weil wir nicht geschult haben?
    Nach dem Stand vom 01.11.2026 nicht: Weder Art. 99 der KI-Verordnung noch § 15 KI-MIG nennen Art. 4. Das KI-MIG sieht eigene Geldbußen nur für bestimmte Auskunfts-, Dokumentations- und Erläuterungspflichten vor.
    Drohen 35 Millionen Euro Strafe nach dem AI Act?
    Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes sieht Art. 99 Abs. 3 nur für Verstöße gegen die Verbote in Art. 5 vor. Für fehlende KI-Kompetenz gilt dieser Rahmen nicht.
    Gibt es mildere Bußgelder für kleine Unternehmen?
    Ja. Für KMU gilt in allen drei Stufen der jeweils niedrigere Betrag aus Prozentsatz und Summe (Art. 99 Abs. 6), für kleine Midcap-Unternehmen nur in den Stufen nach Abs. 4 und 5, nicht bei Verboten (Art. 99 Abs. 6a).
    Hat ein Versäumnis bei Art. 4 trotzdem Folgen?
    Möglich. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden kann, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht, und die Kommission verweist für Haftungsfragen auf das nationale Recht.

    Quellen

    1. 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
    2. 2KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
    3. 3AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
    4. 4Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
    5. 5Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz, BGBl. 2026 I Nr. 223 vom 28.07.2026, Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
    6. 6KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite