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Der Digital Omnibus: so war es, so ist es

Rechtsstand · geprüft · Änderungen

Was hat der Digital Omnibus am AI Act geändert?

Der Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27.07.2026 in Kraft (ABl. L 2026/1744 vom 24.07.2026): Art. 4 verlangt jetzt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, statt ein ausreichendes Maß sicherzustellen, und die Hochrisiko-Pflichten gelten erst ab dem 02.12.2027 (Anhang III) und ab dem 02.08.2028 (Anhang I). Außerdem bringt er neue Verbote ab dem 02.12.2026, eine Frist bis zum 02.12.2026 für die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei Bestandssystemen, eine neue Fassung von Art. 99 Abs. 1, Bußgelderleichterungen für kleine Midcap-Unternehmen (Art. 99 Abs. 6a, Art. 3 Nr. 14b); die Definition der KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 blieb unverändert.1

Was ist der Digital Omnibus?

27.07.2026

An diesem Tag trat die Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft, drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.

„Digital Omnibus“ ist der Kurzname eines Änderungspakets der EU. Amtlich heißt er „Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026“, mit dem Zusatz „Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“. Er ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 an mehreren Stellen, ersetzt sie aber nicht. Veröffentlicht wurde er am 24.07.2026 im Amtsblatt (ABl. L 2026/1744), in Kraft getreten ist er nach seinem Art. 4 am dritten Tag danach, also am 27.07.2026.1, 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Manche Seiten, auch der Kommission, sprechen von „Mitte Juli 2026“. Maßgeblich ist das Amtsblatt: 27.07.2026.3

Wie lief das Verfahren?

  1. 19.11.2025Die Kommission legt ihren Vorschlag vor, COM(2025) 8364
  2. 26.03.2026Das Europäische Parlament beschließt seine Änderungen, 569 Ja, 45 Nein, 23 Enthaltungen5
  3. Mai 2026Parlament und Rat einigen sich auf einen gemeinsamen Text6
  4. 16.06.2026Das Parlament stimmt zu, 423 Ja, 57 Nein, 174 Enthaltungen7
  5. 29.06.2026Der Rat nimmt die Verordnung an1
  6. 08.07.2026Unterzeichnung in Straßburg1
  7. 24.07.2026Veröffentlichung im Amtsblatt, ABl. L 2026/17441
  8. 27.07.2026Inkrafttreten1

Das Verfahren 2025/0359(COD) ist abgeschlossen.8, 6

Was ändert sich an Art. 4?

Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Neu sind außerdem Abs. 2 (Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele) und Abs. 3 (das KI-Gremium beschließt Empfehlungen). Die Pflichtigen sind dieselben geblieben: Anbieter und Betreiber. Die Definition der KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 hat der Omnibus nicht angefasst.1, 9

Den ganzen Wortlaut alt und neu finden Sie auf Art. 4 KI-Kompetenz.

Welche Fristen verschieben sich?

  1. Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Kapitel III Abschnitte 1 bis 3

    02.08.2026 02.12.2027 beschlossen

  2. Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, Kapitel III Abschnitte 1 bis 3

    02.08.2027 02.08.2028 beschlossen

Quellen 1, 10

c) Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5, gelten ab dem:

i) 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, und

ii) 2. August 2028 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind.

Unverändert bleibt der 02.08.2030 für Hochrisiko-Systeme, die Behörden schon vorher nutzen (Art. 111 Abs. 2); der Omnibus hat den Absatz neu gefasst und den Termin beibehalten.1

Was ist außerdem neu?

Neue Verbote ab 02.12.2026. Art. 5 erhält in Abs. 1 Unterabsatz 1 die Buchstaben ba und bb sowie die Absätze 1a und 1b. Sie gelten ab dem 02.12.2026.1

a) Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025, mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb und Artikel 5 Absätze 1a und 1b, die ab dem 2. Dezember 2026 gelten.

Kennzeichnung für Bestandssysteme. KI-Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen Art. 50 Abs. 2 bis zum 02.12.2026 erfüllen (Art. 111 Abs. 4 neu).1

Sanktionen für jeglichen Verstoß. Art. 99 Abs. 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten jetzt, Sanktionen „bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung“ vorzusehen; dazu können ausdrücklich auch Geldbußen gehören. Vorher hieß es „bei Verstößen“, ohne Geldbußen eigens zu nennen.1, 9

Art. 25 Abs. 2 und 4 im Bußgeldkatalog. Die Pflichten nach Art. 25 Abs. 2 und 4 stehen seit dem 27.07.2026 in Art. 99 Abs. 4 (neuer Buchstabe da).1

Reallabore. Nationale KI-Reallabore müssen bis zum 02.08.2027 einsatzbereit sein (Art. 57 Abs. 1 neu).1

Was war nur vorgeschlagen und kam nicht?

Der Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025 wollte Art. 4 als Pflicht der Unternehmen streichen. Kommission und Mitgliedstaaten hätten Anbieter und Betreiber nur noch „dazu angehalten“, Maßnahmen zu ergreifen.4

Die Kommission und die Mitgliedstaaten halten die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu an, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, …

Das Parlament hat die Pflicht in seiner Abstimmung vom 26.03.2026 wieder hineingeschrieben, als Pflicht zur Unterstützung. So steht sie heute im Gesetz.5, 1

Auch bei den Hochrisiko-Fristen ist es anders gekommen als vorgeschlagen: Die Kommission wollte den Beginn an einen eigenen Beschluss über Unterstützungsmaßnahmen koppeln, mit festen Enddaten. Beschlossen wurden nur die festen Daten.4, 1

Was bedeutet das für KMU und kleine Midcaps?

Der Omnibus hat eine neue Größenklasse eingeführt, das kleine Midcap-Unternehmen (Art. 3 Nr. 14b). Für diese Unternehmen gilt bei Geldbußen nach Art. 99 Abs. 4 und 5 der jeweils niedrigere Betrag aus Prozentsatz und Summe (Art. 99 Abs. 6a). Bei Verstößen gegen Verbote (Abs. 3) gilt diese Erleichterung nicht.1

(6a) Im Falle von kleinen Midcap-Unternehmen gilt für jede in den Absätzen 4 und 5 genannte Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den darin genannten Prozentsätzen oder Summen.

Art. 99 Abs. 6a, eingefügt durch VO (EU) 2026/1744

Für KMU gilt der niedrigere Betrag weiterhin in allen drei Stufen (Art. 99 Abs. 6). Neu ist, dass Art. 4 Abs. 2 Kommission und Mitgliedstaaten verpflichtet, KMU bei der KI-Kompetenz besonders zu unterstützen, und dass die Mitgliedstaaten bei Sanktionen die Interessen von KMU und kleinen Midcaps berücksichtigen (Art. 99 Abs. 1).1, 9

Häufige Fragen

Seit wann gilt der Digital Omnibus?
Seit dem 27.07.2026. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat nach ihrem Art. 4 am dritten Tag danach in Kraft.
Hat der Omnibus die Pflicht zur KI-Kompetenz abgeschafft?
Nein. Der Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025 wollte die Pflicht auf Kommission und Mitgliedstaaten verlagern, Gesetz wurde das nicht; Anbieter und Betreiber müssen weiter Maßnahmen ergreifen.
Gelten die Hochrisiko-Pflichten jetzt ab August 2026?
Nein, dieses Datum ist überholt. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gilt Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 ab dem 02.12.2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 02.08.2028.
Was ist ein kleines Midcap-Unternehmen?
Eine Unternehmensgröße zwischen KMU und Großunternehmen, die der Omnibus in Art. 3 Nr. 14b neu definiert hat. Für diese Unternehmen gilt bei Bußgeldern nach Art. 99 Abs. 4 und 5 der jeweils niedrigere Betrag, bei Verstößen gegen Verbote nicht.

Weiter: Alle Fristen Fristen · Art. 4 im Wortlaut Art. 4 KI-Kompetenz

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  2. 2Verordnung (EU) 2026/1744, Dokumentseite mit Status „In force“ (ELI), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) (EN) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  3. 3AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  4. 4Vorschlag der Kommission COM(2025) 836 vom 19.11.2025 (nicht in dieser Form Gesetz geworden), Europäische Kommission (EUR-Lex) · CELEX 52025PC0836 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  5. 5Zusammenfassung der Plenarabstimmung vom 26.03.2026 (569 Ja, 45 Nein, 23 Enthaltungen), Europäisches Parlament, Legislative Observatory (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  6. 6Legislative Observatory, Verfahrensakte 2025/0359(COD), Europäisches Parlament (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  7. 7Zusammenfassung der Plenarabstimmung vom 16.06.2026 (423 Ja, 57 Nein, 174 Enthaltungen), Europäisches Parlament, Legislative Observatory (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  8. 8Verfahren 2025/0359/COD zur Verordnung (EU) 2026/1744, Verfahrensübersicht, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  9. 9Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  10. 10AI Omnibus enters into force (Meldung zum Inkrafttreten des Digital Omnibus), Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite