Glossar · Art. 3 Nr. 1
KI-System
auch AI System, künstliche Intelligenz, KI-Anwendung
Wie definiert das Gesetz „KI-System“?
„KI-System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;
Kurz erklärt
Software, die aus Eingaben selbst ableitet, was sie ausgibt, etwa einen Text, eine Empfehlung oder eine Entscheidung. Ein Programm, das nur feste Regeln abarbeitet, ist kein KI-System. Sprachmodelle wie ChatGPT fallen darunter.
Beispiel Ein Programm, das Bewerbungen nach Eignung sortiert, ist ein KI-System. Eine Tabelle, die Urlaubstage nach fester Formel addiert, ist keins.
Was heißt das praktisch?
Alle Pflichten der KI-Verordnung knüpfen an das KI-System an. Ob eine Software eines ist, entscheidet deshalb, ob die Verordnung überhaupt gilt. Art. 3 Nr. 1 beschreibt es über seine Arbeitsweise: Das System arbeitet maschinengestützt, mit einem gewissen Grad an Selbstständigkeit, und leitet aus Eingaben ab, wie es Ausgaben erzeugt.
Das Wort „ableiten“ ist der Kern. Ein Programm, das nur Regeln ausführt, die ein Mensch vollständig vorgegeben hat, leitet nichts ab. Ein Sprachmodell, das aus einer Frage einen Antworttext erzeugt, oder ein Modell, das aus Bewerbungsdaten eine Rangfolge bildet, tut es. In der Praxis sind ChatGPT, Copilot, Übersetzungsdienste mit neuronalen Netzen und Bilderkennung KI-Systeme.
Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, erklärt die Kommission in ihren Leitlinien zur Definition des KI-Systems, veröffentlicht am 06.02.2025.
Vom KI-System zu unterscheiden ist das KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa das Sprachmodell hinter einem Chatbot. Für dessen Anbieter gelten eigene Pflichten. Wer den Chatbot nutzt, ist Betreiber des KI-Systems.
Wo kommt der Begriff vor?
Art. 3 Nr. 1 (Definition) und in fast jeder Pflicht der Verordnung, darunter Art. 4, Art. 6, Art. 26 und Art. 50.
Verwandte Begriffe
Im Glossar zwischen den anderen Begriffen
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite