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Kein eigener Bußgeldtatbestand: Was das für Art. 4 heißt

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Für fehlende Maßnahmen zur KI-Kompetenz gibt es in Deutschland kein Bußgeld. Die KI-Verordnung nennt Art. 4 in keiner ihrer Bußgeldstufen, und das deutsche KI-MIG hat keinen Tatbestand dafür geschaffen.12

Was heißt „Bußgeldtatbestand“?

Ein Bußgeld darf eine Behörde nur verhängen, wenn ein Gesetz genau beschreibt, welches Verhalten verboten ist und wie hoch die Buße sein kann. Diese Beschreibung heißt Tatbestand. Fehlt sie, gibt es für das Verhalten kein Bußgeld, auch wenn es gegen eine Pflicht verstößt.

Was steht in der KI-Verordnung?

Art. 99 regelt die Geldbußen der KI-Verordnung in drei Stufen. Abs. 3 nennt Verstöße gegen die Verbote in Art. 5, mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Abs. 4 nennt eine abschließende Liste von Pflichten, mit bis zu 15 Mio. € oder 3 %: Art. 16 (Anbieter), 22 (Bevollmächtigte), 23 (Einführer), 24 (Händler), 25 Abs. 2 und 4, 26 (Betreiber), 31, 33 Abs. 1, 3 und 4, 34 (notifizierte Stellen) und 50 (Transparenz). Abs. 5 betrifft falsche oder unvollständige Auskünfte an Behörden, mit bis zu 7,5 Mio. € oder 1 %.31

Art. 4 steht in keiner dieser Listen. Daran hat der Digital Omnibus nichts geändert; er hat Abs. 4 nur um Art. 25 Abs. 2 und 4 ergänzt.1

Und das deutsche Recht?

Das KI-MIG enthält in § 15 eigene Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 €. Sie betreffen Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 27, Art. 45 und Art. 86 Abs. 1 der KI-Verordnung, Art. 86 nur bei Systemen nach Anhang III Nr. 1, 3, 4 und 5. Art. 4 ist nicht dabei; im ganzen Gesetz kommt er als Pflicht nicht vor.2

Warum andere EU-Staaten anders entscheiden können

Art. 99 Abs. 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung zu regeln. Der Digital Omnibus hat den Absatz verschärft: Die Sanktionen sollen „bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung“ greifen, und Geldbußen sind ausdrücklich genannt.1

(1) Entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, zu denen auch Geldbußen, Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen gehören können, die bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden, … (Art. 99 Abs. 1 in der Fassung von Art. 1 Nr. 38 VO (EU) 2026/1744)

Die Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten zu Art. 4, nationale Marktüberwachungsbehörden könnten Verstöße gegen Art. 4 auf Grundlage nationaler Gesetze sanktionieren. Deutschland hat das im KI-MIG nicht getan. Ob andere Mitgliedstaaten Sanktionen für Art. 4 vorsehen, haben wir nicht geprüft. Für Unternehmen mit Standorten oder Beschäftigten in anderen EU-Ländern kann es sich lohnen, dort nachzufragen.4

Was folgt daraus, was nicht?

Kein Bußgeld heißt nicht, dass Art. 4 unverbindlich wäre. Die Pflicht gilt seit dem 02.02.2025, und die Bundesnetzagentur überwacht sie. Zwei Folgen sind belegt. Die Bundesnetzagentur schreibt, ein Mangel an KI-Kompetenz könne als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Und die Kommission verweist für Haftung und Durchsetzung durch Private auf das nationale Recht; die KI-Verordnung selbst schafft keine Straftaten und keinen Anspruch auf Schadensersatz.54

Darüber hinaus gibt es Überlegungen, die keine geregelte Rechtslage sind. Wenn ein Unternehmen gegen eine bußgeldbewehrte Pflicht verstößt, etwa gegen die Transparenzpflicht aus Art. 50, nennt Art. 99 Abs. 7 Buchst. g die „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ als einen Umstand bei der Bemessung. Ob fehlende KI-Kompetenz dort ins Gewicht fällt, ist offen. Ebenso offen ist, ob Behörden auf Grundlage des KI-MIG Anordnungen zu Art. 4 treffen.32

Eine Zahl wie „15 Mio. € für fehlende Schulung“ hat dagegen keine Grundlage. Sie stammt aus Art. 99 Abs. 4, und dort steht Art. 4 nicht.

Was ändert sich auf dieser Seite?

Keine Rechtsänderung; der Beitrag erläutert den Stand. Die Einzelheiten zu Stufen, KMU-Regeln und Zuständigkeiten stehen auf Bußgeld.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland ein Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz?
Nein. Weder Art. 99 der KI-Verordnung noch § 15 KI-MIG nennen Art. 4; andere EU-Staaten können nach Art. 99 Abs. 1 aber eigene Sanktionen vorsehen.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  2. 2KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  3. 3Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  4. 4AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
  5. 5KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite

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