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Praxisbericht: AI-Act-Schulungen im Frühsommer 2025
Stand · geprüft
Im Frühsommer 2025, wenige Monate nachdem Art. 4 zu gelten begann, habe ich die Beschäftigten eines Unternehmens zur KI-Verordnung geschult. Hier steht, wie die Schulung aufgebaut war, wie sie dokumentiert wurde und was sich mit der neuen Fassung von Art. 4 daran ändert. Der Auftraggeber bleibt ungenannt.
Der Rahmen
Es waren mehrere Termine, jeweils in kleinen Gruppen von zwei bis vier Personen. In so kleinen Runden kommen Fragen zum eigenen Arbeitsplatz eher auf als vor einer großen Gruppe.
Damals galt Art. 4 in der Ursprungsfassung. Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.1
Die vier Themen
Grundlagen des EU AI Act und rechtliche Pflichten. Ziel und Systematik der Verordnung, die Einstufung nach Risiko, die Anforderungen an Hochrisiko-KI wie Transparenz und Risikomanagement, die Pflichten von Anbietern und Betreibern, Dokumentations- und Kontrollpflichten.
Wie KI-Systeme funktionieren. Aufbau und Funktionsweise von maschinellem Lernen und Sprachmodellen, die Rolle der Trainingsdaten, der Unterschied zwischen Training, Feinabstimmung und Anwendung, die Grenzen der Modelle.
Risiken beim Umgang mit KI. Der Schwerpunkt lag auf der Eingabe: Datenschutz, Vertraulichkeit und die Preisgabe sensibler Daten.
Anwendung und gute Praxis. Sprachmodelle im Arbeitsalltag, ihre Chancen und Grenzen, Empfehlungen für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz, und der Grundsatz, dass ein Mensch das Ergebnis prüft und entscheidet.
Die Reihenfolge baut aufeinander auf. Wer zuerst versteht, wie ein Sprachmodell eine Antwort zusammensetzt, versteht danach schneller, warum vertrauliche Daten nicht in jedes Eingabefeld gehören und warum eine überzeugend formulierte Antwort falsch sein kann.
Die Dokumentation
Dokumentiert wurde schlicht: je Termin das Datum und die Namen der Teilnehmenden, dazu für alle gemeinsam die vermittelten Inhalte, gegliedert nach den vier Themen. Die Aufstellung war für die interne Dokumentation des Unternehmens bestimmt.
Eine Pflicht zur Dokumentation enthält Art. 4 nicht, weder in der alten noch in der neuen Fassung. Die Bundesnetzagentur empfiehlt sie aber, und die Kommission nennt ein internes Register als Möglichkeit.23
Aus dieser Aufstellung ist die Nachweis-Vorlage auf Nachweis-Vorlage entstanden. Sie ergänzt, was 2025 fehlte: welche KI-Systeme im Einsatz sind, für welche Rolle eine Person geschult wurde und wie ihr Kenntnisstand vorher war. Das sind die Gesichtspunkte, die Art. 4 Abs. 1 als Maßstab nennt: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung und der Kontext des Einsatzes.4
Was sich mit der neuen Fassung ändert
Seit dem 27.07.2026 sollen die Maßnahmen die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und niemand muss für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau garantieren. Am Inhalt einer Schulung wie der von 2025 ändert das nichts. Es stellt aber klar, dass ein Unternehmen nach der Schulung nicht für jede Person ein Ergebnis belegen muss. Einen Test verlangt Art. 4 nicht, und das galt auch schon 2025.43
Den Block zu Hochrisiko-KI würde ich für die meisten Gruppen heute kürzer halten. Für Beschäftigte eines gewöhnlichen Unternehmens ist er weit weg, und die Pflichten gelten nach dem Digital Omnibus erst ab dem 02.12.2027 oder 02.08.2028. Die gewonnene Zeit gehört dem Werkzeug, das im Betrieb tatsächlich läuft.4
Die Kommission schreibt, dass es in vielen Fällen unwirksam ist, sich nur auf die Gebrauchsanweisung zu verlassen. Mit dem eigenen Werkzeug an echten Aufgaben zu üben, setzt genau dort an.3
Mehr zu Inhalten und Tiefe nach Rolle: Schulung nach Art. 4
Quellen
- 1Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act), Ursprungsfassung, ABl. L 2024/1689 vom 12.7.2024, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32024R1689 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 2KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung), Bundesnetzagentur · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 3AI Literacy: Questions & Answers (Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz), Stand 20.10.2026, Europäische Kommission (EN) · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 4Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 32026R1744 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite
- 5Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, AI Act) in der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, deutsch, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · CELEX 02024R1689-20260727 · abgerufen 01.11.2026 · Quellenseite